Finanzhilfen des Landes Niedersachsen
Corona Sonderprogramm
hier: Stornokosten für Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen Zeitraum 20.3.2020 bis 30.4.2021
Das Corona-Sonderprogramm zur Übernahme von Stornogebühren für Freizeiten wird noch einmal verlängert bis zum 30. April 2021. Stornogebühren vom 20.03.2020 bis zum 30.04.2021 können abgerechnet werden.
Die Beantragung muss zentral über die Geschäftsstelle der aejn durchgeführt werden.
Aus diesem Grund bitten wir Euch/Sie bis zum Donnerstag dem 12.03.2021 um 16.00 Uhr hier die Stornierungskosten für die Maßnahme einzutragen.
Der Antragschluss ist schon am 12. März, weil es sich wieder um eine Billigkeitsleistung des Landes handelt und die Möglichkeit besteht das zu einem späteren Zeitpunkt keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass Freizeiten die in den Osterferien 2021 stattfinden sollten, bis zu diesem Stichtag storniert sein müssen und die Stornosumme benennbar ist. Hier müssen wir zwischen einer möglichst späten Stornierung und einem möglichst noch gefüllten Fördertopf abwägen, ohne eine Gewähr, dass der Zeitpunkt richtig gewählt ist.
Bedingungen – Vorgaben
- Der Förderzeitraum ist vom 20.03. bis zum 30.04.2021
- Antragsschluss: 12.03.2021.
- Es sind nur Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen förderfähig. Keine Konfirmandenfahrten und –freizeiten, keine Bildungsmaßnahmen (Juleica usw.)
- Anerkennungsfähig sind ausschließlich die Stornierungsrechnungen für die Unterbringung und die Transportkosten (Bus, Bahn, Fähre usw.).
- Alle Rechnungen müssen auf Verlangen für eine mögliche Prüfung durch das Land Niedersachsen vorgehalten werden.
- Förderungen von Dritten wie Landkreis, Kommune, Spenden usw. sind anzugeben und werden vom Förderbetrag abgezogen.
- Es gibt keine Gewähr, dass die Anträge positiv beschieden werden, ebenso ist unklar ob die gesamten Stornokosten anerkannt werden.
- Wenn eine Förderung erfolgt ist mit einer Auszahlung ab Mitte April 2021 zu rechnen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Frau Schulz-Witzler
Tel. 0511-1241-550
E-Mail: schulz-witzler@kirchliche-dienste.de